Ausländische Berufsabschlüsse

Beratung zur Anerkennung kaufmännischer & gewerblicher Berufsabschlüsse

Die IHK Berlin unterstützt und berät bei der Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen im IHK Bereich.
Sie erhalten:
  • Informationen zur Antragsberechtigung und der zuständigen Anerkennungsstelle.
  • Beratung  zum Verfahrensablauf über die IHK FOSA, die Kosten, die Dauer und den einzureichenden Unterlagen.
  • Hilfe bei der Ersteinschätzung des deutschen Referenzberufes.
  • Unterstützung beim Ausfüllen des Antragsformulars und ein Abschluss-Check der Antragsunterlagen ist möglich (Es findet keine inhaltliche sondern eine formale Prüfung statt, die zuständige Stelle kann weitere Dokumente anfordern).
Seit dem 01.04.2012 besteht auf Grundlage des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes (BQFG) der Rechtsanspruch, die Gleichwertigkeit im Ausland erworbener Ausbildungen mit einem entsprechenden deutschen Beruf feststellen zu lassen.
Die IHK FOSA mit Sitz in Nürnberg führt als zuständige Stelle Anerkennungsverfahren durch. Im IHK Bereich handelt es sich um sogenannte nicht-reglementierte Berufe. Das heißt, um Berufe, für die keine staatliche Zulassung notwendig ist.
Eine Anerkennung der ausländischen Qualifikation kann helfen, eine Beschäftigung auszuüben, die der formalen Qualifikation entspricht. Darüber hinaus können auch Arbeitgeber anhand des Anerkennungsbescheides ausländische Berufsqualifikationen besser einschätzen.
Ein Anerkennungsverfahren wird auf Basis von Dokumenten durchgeführt. Wenn für ein Verfahren benötigte Dokumente aus unverschuldeten Gründen nicht vorgelegt werden können, besteht nach dem Anerkennungsgesetz die Möglichkeit, berufliche Qualifikationen mit Hilfe einer Qualifikationsanalyse (QA) festzustellen. Die Gründe, weshalb notwendige Dokumente nicht vorgelegt werden können, sind glaubhaft zu machen. Auch im Falle einer Qualifikationsanalyse gelten die üblichen Antragsvoraussetzungen, d.h. es muss sich um eine im Ausland abgeschlossene Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Beruf handeln.  
Welche Stelle für das Anerkennungsverfahren zuständig ist, richtet sich nach dem deutschen Beruf, mit dem ein ausländischer Ausbildungsabschluss verglichen werden soll. In der Regel führt die Stelle das Anerkennungsverfahren durch, die für die Berufsausbildung des deutschen Berufes verantwortlich ist.
Sie suchen die richtige Anerkennungsstelle?
Hilfe bietet das Informationsportal Anerkennung in Deutschland der Bundesregierung.
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Für Hochschulabschlüsse ist die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) zuständig. Bereits anerkannte Hochschulabschlüsse sind in der anabin Datenbank hinterlegt.
Die ZAB kann auch Zeugnisbewertungen ausstellen. Damit können ausländische Hochschulqualifikation beschrieben und berufliche und akademische Verwendungsmöglichkeiten bescheinigt werden. Mehr Infos zur Zeugnisbewertung für Hochschulabschlüsse aus der Ukraine hat die Kultusministerkonferenz zusammengestellt.
Beratung auf Ukrainisch und anderen Sprachen
Das IQ Netzwerk Berlin bietet die Beratung zur Anerkennung in allen Berufen in verschiedenen Sprachen an. Darunter gibt es mit Club Dialog sowie Arbeit und Leben Berlin-Brandenburg DGB/VHS e. V. aktuell zwei Beratungsmöglichkeiten in ukrainischer Sprache.
So können Sie die Beratungsstellen kontaktieren.